Wer mit einem Elektromotorrad der 125er-Klasse faszinierende Erlebnisse im Sattel genießen will, braucht eine A1-Fahrerlaubnis oder aber die deutschlandweit gültige Führerschein-Erweiterung B196. Die 2020 in Kraft getretene Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung ermöglicht es PKW-Mobilisten, die ein Mindestalter von 25 Jahren aufweisen und fünf Jahre im Besitz eines Autoführerscheins sind, leichte E-Motorräder zu lenken.
Für das Upgrade mit der Schlüsselnummer 196 bedarf es lediglich einer theoretischen und praktischen Fahrerschulung. Da keine vollständige Motorradausbildung absolviert werden muss, bietet die Erweiterung B196 eine einfache und preislich attraktive Möglichkeit für den Umstieg auf Elektrobikes mit 125 Kubik. Nach der Teilnahme an den Theorie- und Praxisfahrstunden wird die Berechtigung in Form der Zusatzangabe 196 in den neu ausgestellten Autoführerschein eingetragen.
Für 125er kann der Führerschein Klasse B genügen
Unter bestimmten Voraussetzungen reicht für die Aufwertung sogar nur eine Fahrerlaubnis der Klasse B. Diejenigen, deren Autoführerschein vor dem 1. April 1980 in Deutschland erteilt wurde, können ganz ohne Prüfungsstress auf einem 125er Bike den Elektromotor singen lassen. Gratis ist das Führerschein-Upgrade natürlich nicht. Für Schulung, Bearbeitungsgebühr und Passfotos belaufen sich die Kosten je nach Bundesland und Fahrschule auf 700 bis 900 Euro.
Dagegen ist die A1-Fahrerlaubnis mit einem Preis von 1500 bis 2000 Euro vergleichsweise teuer. Hat jemand seine Führerscheinklasse B mit der Schlüsselzahl 196 erweitert, besitzt diese ausschließlich in deutschen Gefilden Gültigkeit, nicht jedoch im Ausland. Für entspannte Erkundungstouren in Deutschlands Regionen ist die Führerschein-Erweiterung jedoch eine hervorragende Option.
(Bild: Büse // Original 2023)
